Immaterielles Kulturerbe

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2006 ist in der Bundesrepublik am 10.07.2013 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich sind mehr als 170 Staaten dieser völkerrechtlich verbindlichen UNESCO-Konvention beigetreten. Einige hundert kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen sind im Laufe der Jahre bei der UNESCO in zwei Listen und einem Register verzeichnet. Schrittweise wird hierzu ein Verzeichnis des in der Bundesrepublik gepflegten Immateriellen Kulturerbes erstellt.
Dieses UNESCO-Übereinkommen betont den besonderen Charakter Immateriellen Kulturerbes: Es ist lebendig und an Menschen gebunden, die es ausüben und kreativ weiterentwickeln. Immaterielles Kulturerbe ist damit dynamisch und unterliegt gesellschaftlichen Transformationsprozessen. Ausschlaggebend für die Erhaltung Immateriellen Kulturerbes ist, dass Menschen ihre Traditionen und Werte, ihr Wissen und Können von Generation zu Generation aktiv weitergeben.
Das UNESCO-Übereinkommen ergänzt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbe-Konvention) der UNESCO von 1972 und hebt die Wechselwirkungen zwischen Immateriellen Kulturerbe und (materiellem) Welterbe hervor.
Seit 2013 wurden bereits sechs Bewerbungsrunden durchgeführt. Hierbei wurde bundesweit die Erfahrung gemacht, dass die Breite des möglichen Immateriellen Kulturerbes immens ist. Im Verzeichnis Deutschlands sind zwischenzeitlich 144 lebendige Kulturformen sowie Modellprogramme der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes eingetragen
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/verzeichnis-ike.
Aufgrund baden-württembergischer Bewerbungen wurden bisher folgende Kulturformen in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen:
- Schwäbisch-alemannische Fastnacht (2014)
https://www.unesco.de/staette/schwaebisch-alemannische-fastnacht/ - Peter-und-Paul Fest Bretten (2014)
https://www.unesco.de/staette/peter-und-paul-fest-bretten/ - Ehrsames Narrengericht zu Grosselfingen (2015)
https://www.unesco.de/staette/ehrsames-narrengericht-zu-grosselfingen/ - Moderner Tanz – Stilformen und Vermittlungstraditionen der Rhythmus- und Ausdruckstanzbewegung
https://www.unesco.de/staette/moderner-tanz/ - Orgelbau und Orgelmusik (2014)
https://www.unesco.de/staette/orgelbau-und-orgelmusik/ - Handwerksgesellenwanderschaft Walz (2014)
https://www.unesco.de/staette/handwerksgesellenwanderschaft-walz/ - Posaunenchöre (2016)
https://www.unesco.de/staette/posaunenchoere/ - Die Tradition des Schäferlaufs und Schäferhandwerks in Markgröningen, Bad Urach und Wildberg (2018)
https://www.unesco.de/staette/sueddeutsche-wander-und-hueteschaeferei/ - Altersgenossenfeste in Schwäbisch Gmünd (2018)
https://www.unesco.de/staette/altersgenossenfeste-in-schwaebisch-gmuend/ - Das Bauhüttenwesen – Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerkstechniken und -wissen (2018) > (Register Guter Praxisbeispiele)
https://www.unesco.de/staette/bauhuettenwesen/ - Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg (2018) > (Register Guter Praxisbeispiele)
https://www.unesco.de/staette/amateurmusikpflege-in-baden-wuerttemberg/ - Schwörmontagstraditionen (2021)
https://www.unesco.de/staette/schwoertagstraditionen-in-ehemaligen-reichsstaedten/ - Streuobstanbau (2021)
https://www.unesco.de/staette/streuobstanbau/ - Hip-Hop-Kultur in Heidelberg und ihre Vernetzung in Deutschland (2023)
https://www.unesco.de/staette/hip-hop-kultur-in-heidelberg-und-ihre-vernetzung-in-deutschland/ - Glockenguss und Glockenmusik (2025)
https://www.unesco.de/staette/glockenguss-und-glockenmusik/ - Handwerkliche Brennkunst (2025)
https://www.unesco.de/staette/handwerkliche-brennkunst/
Aktuelle (7.) Bewerbungsrunde
Die ausgefüllten Anträge können ab dem 1. April 2025 und sollen bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden.
Um die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes können sich wieder Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen mit ihrer lebendigen Alltagskultur, ihrem Wissen und Können bewerben.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Wichtig hierbei ist, dass die Tradition oder der Brauch bereits über Generationen in einer Region oder einem Land betrieben wird und in Zukunft in seiner Ausübung gesichert sein muss.
Nähere Informationen https://www.unesco.de/orte/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden/.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens trifft in Baden-Württemberg zunächst eine unabhängige Jury eine erste Auswahl und übermittelt Vorschläge an die Kultusministerkonferenz. Ein unabhängiges Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission prüft und bewertet dann die Dossiers nach fachlichen Kriterien. Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Empfehlungen des Expertenkomitees. Die Einträge in das bundesweite Verzeichnis werden auf der Website der Deutschen UNESCO Kommission veröffentlicht.
Baden-Württemberg ist traditionell ein Kulturland. Lange vor Gründung des Südweststaates sind regional verankerte Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken, bestimmte Lied- und Musiktraditionen sowie Tänze entstanden und werden neben vielen anderen Kulturformen auf verschiedenste Weise insbesondere regional gepflegt. Sicherlich gibt es auch örtliche urbane Kulturformen, die eine Besonderheit darstellen. Zweifellos besteht daher in den Städten und Gemeinden vor Ort die beste Übersicht über mögliche Bewerbungen.
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturpolitik/kulturerbe
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden
Andere Erbeformen der UNESCO
Welterbe

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe
Grundlage: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt aus dem Jahr 1972
Zu unterscheiden ist
Kulturerbe
– Denkmäler
– Ensembles (Gruppen einzelner oder miteinander verbundener Gebäude)
– Stätten
Naturerbe
– Naturgebilde
– Naturstätten
Weltdokumentenerbe

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/weltdokumentenerbe
Grundlage: UNESCO-Programm „Memory of the World“ aus dem Jahr 1992
Geoparks

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/geoparks
Grundlage: Auszeichnung, die die UNESCO-Generalkonferenz als „UNESCO Global Geoparks“ im November 2015 neu geschaffen hat.
Biosphärenreservate

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/biosphaerenreservate
Grundlage: Das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB), das die Biosphärenreservate anerkennt, wurde 1970 eingerichtet.
Wasser und Ozeane
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https://www.unesco.de/kultur-und-natur/wasser-und-ozeane
Grundlage: Forschungsprogramme der UNESCO
Kulturelle Vielfalt
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https://www.unesco.de/kultur-und-natur/kulturelle-vielfalt
Grundlage: UNESCO-Konverntion über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005
Kulturgutschutz
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https://www.unesco.de/kultur-und-natur/kulturgutschutz
Grundlage: zahlreiche internationale Abkommen, darunter die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954, die UNESCO-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgut von 1970 und die UNESCO-Welterbekonvention von 1972
NICHT VERWECHSELN MIT DEM

„Europäischen Kulturerbe-Siegel“, das von der Europäischen Kommission (KOM) vergeben wird (Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur der Europäischen Kommission) vergeben wird
https://culture.ec.europa.eu/de/cultural-heritage/initiatives-and-success-stories/european-heritage-label