Rechtliches
Die Gründung, Organisation und Haftung des Vereins ist seit dem 01.01.1900 in den §§ 21 bis 79 BGB geregelt, also schon seit über 120 Jahren.
Durch Eintragung in das Vereinsregister erhält ein nicht wirtschaftlicher Verein den Status einer juristischen Person des Privatrechts und wird somit zu einer rechtsfähigen Körperschaft. Die Vereinssatzung mit der der Verein seine eigene Verfassung individuell regelt, ist quasi das Grundgesetz des Vereins. Der eingetragene Verein (e.V.) ist die wichtigste Form des Vereins. Ein e.V. kann durch das Finanzamt als gemeinnützig und somit steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sein Vereinsziel ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Die Organe eines e.V. sind regelmäßig mindestens die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Weitere Organe können durch die Satzung bestimmt werden z.B. Ausschuss, Kassenprüfer oder auch Präsidium.
Oberstes Organ des Vereins ist gemäß § 32 BGB die Mitgliederversammlung, auch Jahreshauptversammlung oder Generalversammlung genannt. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Mitgliederversammlung ist die Wahl des Vorstandes und ggf. auch dessen Abwahl. Ebenso wichtig, aber oft vergessen, ist die Zustimmung zum Haushaltsplan! Nicht vergessen wird aber stets die Entlastung des Vorstandes.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vereinsvorstand. Eine jährliche Einberufung ist bei eingetragenen Vereinen zwar nicht vorgeschrieben, aber es ist in der Praxis üblich, dass die Satzungen dies vorsehen.
Für den Ablauf der Mitgliederversammlung trifft das BGB wenige Vorgaben, von denen aber im gewissen Rahmen auch durch die Satzung abgewichen werden darf. Die Mitglieder eines Vereins können einen Beschluss auch ohne Versammlung fassen, wenn alle ihre Zustimmung schriftlich erklären. Darüber hinaus können Mitgliederversammlungen auch über das Internet abgehalten werden, z. B. per Chat oder Wiki, wenn das in der Satzung vorgesehen ist. Dies hat sich in der jüngsten Vergangenheit im Rahmen der Corona-Pandemie als wichtig gezeigt.
Gemäß § 32 BGB werden die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Das bedeutet, das vorgesehene Beschlüsse als entsprechende Tagesordnungspunkte in der Einberufung zu nennen sind (§ 32 Absatz 1 BGB). Eine Beschlussfassung unter dem üblichen Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist nicht zulässig. Diese Vorschrift. hat unter anderem den Grund, dass Vereinsmitglieder sich im Vorfeld der Versammlung nicht nur vorbereiten können, sondern sich auch entscheiden können zu kommen oder nicht.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein gesetzlich durch seinen Vorstand vertreten; dies ist zwingend vorgeschrieben. Wenn auch nicht ausdrücklich vorgegeben, so ist der Vorstand bei eingetragenen Vereinen keine Einzel-Person, sondern ein Gremium.
Kurioser Weise gibt es da in der Satzungspraxis aber auch die (vom Registergericht offensichtlich akzeptierten Formulierungen wie 1. Vorstand bzw. 2. Vorstand. Besser sollte man die Formulierung 1. Vorsitzende/r und 2. Vorsitzende/r bzw. Vorsitzende/r und Stellvertretende/r Vorsitzende/r wählen. Dies gilt auch insbesondere, wenn ein gleichberechtigtes Vorstandsgremium besteht.
Aus der Vereinspraxis
Fast jeder Verein hat neben vielen „normal“ aktiven Mitgliedern auch stille Schaffer oder auch eher passive Mitglieder oder auch Menschen, die auch weitere Hobbys haben und für die ihr Verein nicht an erster Stelle steht. Da gibt es auch sogenannte
- Alpha-Tiere,
- Wortführer,
- Bestimmer,
- Beschließer,
- Geltungssüchtige,
- Machthungrige,
- Unentbehrlich-Macher,
- Wichtig-Tuer,
- Angeber,
- Egomanen/Egozentriker
- Mitläufer,
- Ja-Sager u.s.w.
Neben solchen Einzelpersonen gibt es auch „Clan-geführte Vereine“.
Es ist eine Gradwanderung, dass Menschen, die zu diesen Personenkreisen gehören und deren Lebensinhalt sich irgendwann auf das „an die Brust klopfen für ihr Jahrzehnte langes Wirken reduziert“, vielleicht gar nicht mehr nicht merken, dass sie dabei evtl.
- die Jugendarbeit,
- die Nachwuchsarbeit allgemein,
- das Heranziehen von Nachfolgenden in der Verantwortung der Vereinsführung,
- die Begeisterung aller Vereinsmitglieder für die Sache des Vereins u.s.w.
versäumt haben, sprich bei der Rückschau auf die eigene Vergangenheit die ZUKUNFT des Vereins außer Acht, ja vergessen haben; sich gar nicht mehr ihrer Verantwortung für den Verein und seine Mitglieder bewusst sind.
Dies alles mag in der Vergangenheit über viele Jahre gutgegangen sein und auch in nächster Zeit noch eine Weile lang gut gehen.
Aber dann:
ZUKUNFTSFÄHIGKEIT, nein danke!
Zukunftsfähigkeit von Vereinen
Wir haben in den letzten Jahren einen gesamtgesellschaftlichen Wandel zu verzeichnen, der zweifellos einen Einfluss auf die Zukunft von Vereinen hat. Die Einflüsse und Gründe sind vielschichtig.
Die vorstehend typisierten Personen sind in der Praxis aber oft der Grund, dass es in Vereinen kriselt.
„Nicht-Ja-Sager“ oder auch für Vereinsmitglieder, die aus anderen Bereichen oder aus ihrem Beruf Kompetenzen oder Wissen mitbringen, haben es da durchaus schwer.
„Wissende“ werden leicht zu „Besserwissenden“ abgestempelt wird, wenn man den oben genannten Personen nicht nach dem Mund redet, wenn man eigene Vorschläge macht, wenn man auch mal nein sagt. Dann fühlt man sich im Verein irgendwann nicht mehr wohl, trotz des schönen kulturellen Hobbys, z.B. der Blasmusik, des Gesangs oder des Volkstanzes, oder, oder.
In vielen Vereinen und Verbänden ist es anscheinend so, dass es nicht darauf ankommt, dass Jemand eine gute Idee hat, sondern wer die gute Idee hat!
Die vorstehenden Ausführungen möchte ich einfach nur als Gedanken verstanden wissen und unter den Begriff „WERTSCHÄTZUNG“ stellen.
WERTSCHÄTZUNG ist elementar wichtig für eine ZUKUNFTSFÄHIGKEIT!
- Die jährliche Mitgliederversammlung als höchsten Organ eines jeden Vereins ist eine Plattform hierfür und hat entsprechende WERTSCHÄTZUNG durch den Vorstand verdient, denn ohne Mitglieder sind die Vorstandsmitglieder NICHTS.
- Daher ist es wichtig, Versammlungen interessant für alle Vereinsmitglieder zu gestalten und alle umfangreich zu informieren. Dadurch erhalten die Mitglieder WERTSCHÄTZUNG, werden mitgenommen, ja sogar in die Verantwortung für den Verein genommen und vor allem für die Sache des Vereins begeistert.
- Eine solche Versammlung ist kein lästiges MUSS; sie muss daher auch einen entsprechenden Zeitlichen Rahmen haben und nicht in kürzester Zeit „über die Bühne gebracht werden“. Das ist auch WERTSCHÄTZUNG. Es geht schließlich um das Interesse des Vereins (das ist die Gesamtheit aller Mitglieder!) und nicht ums subjektive Einzelinteressen des ganz am Anfang aufgezählten Personenkreises.
- Jede Wortmeldung sollte ernstgenommen werden. Auch das ist WERTSCHÄTZUNG.
- Tätigkeit als bzw. im Vorstand ist Macht auf Zeit, nicht auf Ewigkeit und ist vor allem eine große Verantwortung gegenüber allen Vereinsmitgliedern.
- Im Verein hat Jede/r nur eine Stimme und jede Stimme hat den gleichen WERT.
- Ja, Zukunftsfähigkeit hat auch zum ganz großen Teil etwas mit gegenseitiger WERTSCHÄTZUNG im Verein zu tun.
- Es ist Aufgabe des Mitglieder des Vorstandes als Gesamt-Gremium, dies zu erkennen und schnell zu handeln und sich die Ideen und das Wissen aller Vereinsmitglieder, insbesondere der (Besser-)Wissenden zu Nutze machen.
Transparenz im Verein
Das bedeutet, dass die Vereinsmitglieder vom Vorstand nicht nur einmal jährlich in der Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung/Generalversammlung mit abstrakten Zahlen über die Finanzen des Vereins unterrichtet werden, sondern bei größeren Ausgaben (wie immer man dies auch definieren möge) regelmäßig unter dem Jahr. Auch ist es ratsam, bei größeren Ausgaben zuvor ein Meinungsbild einzuholen, auch wenn die Zuständigkeit formal beim Vorstand liegt.